umziehen heißt vertrauen — Ihr Umzugspartner in Ulm & Neu-Ulm 0731 16561494 DEENFR
Versicherung & Haftung

Ihr Umzug: gut abgesichert.

Beauftragen Sie ein Umzugsunternehmen, haftet es gesetzlich für Verlust und Beschädigung Ihres Umzugsguts – von der Übernahme bis zur Ablieferung. Hier erfahren Sie, was das konkret bedeutet.

620 €je m³ benötigten Laderaum – gesetzliche Haftungsgrenze (§ 451e HGB)
Zeitwertersetzt wird der Wert zur Zeit der Übernahme, nicht der Neupreis (§ 429 HGB)
1 Tagsichtbare Schäden spätestens am Tag nach der Ablieferung melden (§ 451f HGB)
14 Tageverdeckte Schäden innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung melden (§ 451f HGB)

Gesetzliche Haftung nach HGB

Das Umzugsunternehmen haftet kraft Gesetz für Verlust und Beschädigung zwischen Übernahme und Ablieferung – begrenzt auf 620 € je Kubikmeter benötigten Laderaum.

Erweiterte Absicherung auf Wunsch

Für hochwertige Möbel, Kunst oder Instrumente ist eine erweiterte Absicherung möglich. Sprechen Sie uns am besten schon bei der Besichtigung an.

Sorgfältige Verpackung

Fachgerechtes Verpacken, Polstern und Sichern minimiert das Risiko von vornherein – Schäden bleiben die absolute Ausnahme.

Klare Abwicklung im Schadensfall

Sollte doch einmal etwas passieren, dokumentieren wir transparent und wickeln unkompliziert ab.

Die gesetzliche Haftung nach HGB

Für Umzüge gelten die Vorschriften über den Frachtvertrag, ergänzt um besondere Regeln für Umzugsgut (§§ 451 ff. HGB). Die wichtigsten Punkte:

Obhutshaftung
Das Umzugsunternehmen haftet für Schäden zwischen Übernahme und Ablieferung – einschließlich Ab- und Aufbau der Möbel sowie Ver- und Entladen. Ein Verschulden müssen Sie nicht nachweisen. Befreit ist das Unternehmen nur, wenn der Schaden auch bei größter Sorgfalt nicht zu vermeiden war.
Haftungshöchstbetrag
Die Haftung ist auf 620 Euro je Kubikmeter Laderaum begrenzt, der für den Umzug benötigt wird. Beispiel: Bei 30 m³ Umzugsgut liegt die Obergrenze bei 18.600 Euro für den gesamten Umzug – nicht pro Möbelstück.
Zeitwert statt Neuwert
Ersetzt wird der Wert zur Zeit der Übernahme. Bei einem älteren Schrank ist das deutlich weniger als der Neupreis.
Keine Begrenzung bei grobem Fehlverhalten
Handelt das Unternehmen vorsätzlich oder leichtfertig im Bewusstsein, dass ein Schaden wahrscheinlich eintritt, gelten die Haftungsgrenzen nicht.
Schutz für Verbraucher
Zum Nachteil von Privatkunden darf von diesen Regeln nicht abgewichen werden. Bei Vertragsschluss muss das Unternehmen über die Haftung und die Möglichkeit einer weitergehenden Absicherung informieren.

Was nicht abgedeckt ist

Das Umzugsunternehmen haftet nicht, soweit ein Schaden auf eines dieser Risiken zurückgeht (§ 451d HGB):

  • Wertsachen wie Edelmetalle, Schmuck, Edelsteine, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapiere und Urkunden
  • ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch Sie selbst
  • Behandeln, Verladen oder Entladen durch Sie selbst
  • Gut in Behältern, das nicht vom Umzugsunternehmen verpackt wurde
  • für die Raumverhältnisse zu große oder schwere Gegenstände, wenn vorher auf das Risiko hingewiesen wurde und Sie trotzdem auf der Ausführung bestanden haben
  • lebende Tiere und Pflanzen
  • natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit eines Gegenstands, der deshalb leicht Schaden nimmt (z. B. Bruch, Rost, Auslaufen)

Auf diese Ausschlüsse kann sich das Unternehmen nur berufen, wenn es selbst alle gebotenen Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat. Unser Tipp: Schmuck, Bargeld und wichtige Dokumente transportieren Sie am besten selbst.

Schadensmeldung und Fristen

  1. Am UmzugstagMöbel und Kartons möglichst direkt bei der Ablieferung prüfen, Schäden konkret beschreiben und fotografieren.
  2. Spätestens am Tag danachÄußerlich erkennbare Schäden – etwa ein zerkratzter Tisch oder ein eingedrückter Karton – anzeigen.
  3. Innerhalb von 14 TagenVerdeckte Schäden – etwa zerbrochenes Geschirr in einem unversehrten Karton – melden. Danach erlöschen die Ansprüche.

Nach der Ablieferung muss die Anzeige in Textform erfolgen, zum Beispiel per E-Mail an info@deinmove.de. Die rechtzeitige Absendung genügt (§ 438 Abs. 4 HGB).

Zusätzliche Absicherung

Wegen der Obergrenze je Kubikmeter und des Zeitwert-Ersatzes deckt die gesetzliche Haftung nicht jeden Wert voll ab. Für hochwertige Möbel, Kunst oder Instrumente kann eine weitergehende Haftung vereinbart oder das Gut zusätzlich versichert werden. Bei deinMove ist auf Wunsch eine erweiterte Absicherung möglich – sprechen Sie uns am besten schon bei der Besichtigung an.

Und Ihre Hausratversicherung?

Sie ersetzt die Umzugshaftung nicht, sondern schützt Ihren Hausrat gegen die im Vertrag genannten Gefahren wie Brand, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Beim Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands geht der Schutz nach den Musterbedingungen auf die neue Wohnung über; für eine im Vertrag festgelegte Übergangszeit sind beide Wohnungen versichert.

  • Umzug spätestens bei Umzugsbeginn dem Versicherer melden und die neue Wohnfläche angeben.
  • Bei einem Umzug ins Ausland geht der Schutz nach den Musterbedingungen nicht auf die neue Wohnung über.

Häufige Fragen zur Umzugsversicherung

Ist mein Umzugsgut bei einem Umzugsunternehmen automatisch versichert?

Das Umzugsunternehmen haftet kraft Gesetz für Verlust und Beschädigung zwischen Übernahme und Ablieferung. Die Haftung ist nach § 451e HGB auf 620 Euro je Kubikmeter benötigten Laderaum begrenzt, ersetzt wird grundsätzlich der Zeitwert.

Wie viel zahlt das Umzugsunternehmen bei einem Schaden?

Ersetzt wird der Wert des Gegenstands zum Zeitpunkt der Übernahme, höchstens aber 620 Euro je Kubikmeter Laderaum für den gesamten Umzug. Wer höhere Werte absichern möchte, kann eine weitergehende Haftung oder Versicherung vereinbaren.

Bis wann muss ich einen Umzugsschaden melden?

Sichtbare Schäden spätestens am Tag nach der Ablieferung, verdeckte Schäden innerhalb von 14 Tagen. Nach der Ablieferung muss die Meldung in Textform erfolgen, etwa per E-Mail. Wer die Frist versäumt, verliert seine Ansprüche.

Haftet das Umzugsunternehmen, wenn ich selbst gepackt habe?

Nicht für Schäden, die auf ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch Sie zurückgehen (§ 451d HGB). Für Schäden durch unsachgemäßes Tragen, Laden oder Transportieren haftet das Unternehmen weiterhin.

Zahlt meine Hausratversicherung Schäden beim Umzug?

In der Regel nur bei den im Vertrag versicherten Gefahren wie Brand, Einbruchdiebstahl oder Leitungswasser, nicht allgemein für Transportschäden. Für Schäden durch das Umzugsunternehmen gilt zunächst dessen gesetzliche Haftung. Details regelt Ihr eigener Hausratvertrag.

Fragen zur Absicherung Ihres Umzugs? Wir beraten Sie bei der kostenlosen Besichtigung.

Hinweis: Diese Informationen geben einen allgemeinen Überblick über die gesetzliche Lage (Stand: September 2026) und stellen keine Rechtsberatung dar. Im Einzelfall sind Ihr Umzugsvertrag und Ihre Versicherungsbedingungen maßgeblich.

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Weil uns die Qualität Ihres Umzugs am Herzen liegt, setzen wir ausschließlich auf Festangestellte, geschulte Profis aus unserem eigenen Team.