Leistungen › Umzug über die Pflegekasse
Umzug über die Pflegekasse in Ulm
Wohnumfeldverbessernde Maßnahme: bis zu 4.180 € Zuschuss beim Umzug in eine barrierefreie Wohnung. Persönlich geplant, fair kalkuliert und termingenau ausgeführt — in Ulm, Neu-Ulm und der ganzen Region.
Wer pflegebedürftig ist und in eine besser geeignete Wohnung ziehen möchte — etwa vom 1. Obergeschoss ohne Aufzug in eine barrierefreie Wohnung mit Aufzug oder ins Erdgeschoss —, muss die Kosten oft nicht allein tragen. Ein solcher Umzug kann als „wohnumfeldverbessernde Maßnahme" nach § 40 SGB XI gelten, die die Pflegekasse mit bis zu 4.180 € bezuschusst.
deinMove übernimmt dabei den professionellen, behutsamen Umzug in Ulm, Neu-Ulm und der Region. Sie erhalten ein transparentes Festpreis-Angebot, das Sie zugleich als Kostennachweis für Ihre Pflegekasse nutzen können. Den Antrag stellen Sie selbst — wir unterstützen mit allen nötigen Unterlagen.
Wichtig: Der Antrag muss vor dem Umzug gestellt und bewilligt werden. Über die Anerkennung entscheidet immer Ihre Pflegekasse — den Zuschuss können wir nicht garantieren, aber wir sorgen dafür, dass der Umzug selbst reibungslos und würdevoll abläuft.
Das übernimmt deinMove für Sie
- Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 SGB XI
- Bis zu 4.180 € Zuschuss der Pflegekasse (ab Pflegegrad 1)
- Transparentes Festpreis-Angebot als Kostennachweis für die Pflegekasse
- Behutsamer Komplettumzug: Ab- und Aufbau, Entrümpelung, Einrichten
- Fester Ansprechpartner, Abstimmung mit Angehörigen
- Ehrlich: Über die Bewilligung entscheidet die Pflegekasse — Antrag vor dem Umzug
Was ist eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme?
Nach § 40 Abs. 4 SGB XI bezuschusst die Pflegekasse Maßnahmen, die das individuelle Wohnumfeld verbessern und die häusliche Pflege ermöglichen, erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen. Dazu zählen Umbauten wie eine bodengleiche Dusche oder ein Treppenlift — aber auch ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung, wenn Umbauten am alten Wohnort nicht sinnvoll oder möglich sind.
Bis zu 4.180 € Zuschuss — die Eckdaten
Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 € je Maßnahme und setzt mindestens Pflegegrad 1 voraus. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, sind unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 16.720 € möglich. Ein möglicher Eigenanteil richtet sich nach dem Einkommen. Entscheidend ist die richtige Reihenfolge: erst Antrag und Bewilligung, dann Umzug.
Vom 1. OG in die barrierefreie Wohnung — so läuft es ab
Sie haben (oder finden) eine besser geeignete Wohnung, etwa mit Aufzug, ebenerdigem Zugang oder bodengleicher Dusche. Wir kommen zur kostenlosen Besichtigung, erstellen Ihr Festpreis-Angebot und stimmen den Ablauf mit Ihnen und Ihren Angehörigen ab. Nach der Bewilligung durch die Pflegekasse führen wir den Umzug durch — sorgfältig, mit festem Ansprechpartner und in Ihrem Tempo.
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Häufige Fragen zu Umzug über die Pflegekasse
Zahlt die Pflegekasse wirklich einen Umzug?
Ein Umzug in eine barrierefreie oder besser geeignete Wohnung kann als „wohnumfeldverbessernde Maßnahme" nach § 40 SGB XI anerkannt werden. Die Pflegekasse bezuschusst solche Maßnahmen mit bis zu 4.180 € je Maßnahme, wenn dadurch die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert wird. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 1. Über die Bewilligung entscheidet Ihre Pflegekasse.
Was muss ich beachten, damit der Zuschuss klappt?
Wichtig ist die richtige Reihenfolge: Stellen Sie den Antrag bei Ihrer Pflegekasse und warten Sie die Bewilligung ab, bevor der Umzug startet. Begründen Sie, warum die neue Wohnung besser geeignet ist (z. B. Aufzug, Erdgeschoss, bodengleiche Dusche, barrierefreier Zugang). Unser transparentes Festpreis-Angebot dient Ihnen dabei als Kostennachweis.
Übernehmt ihr den kompletten Umzug?
Ja. Wir planen und führen den kompletten Umzug durch — behutsam, mit festem Ansprechpartner, auf Wunsch inklusive Möbelab- und -aufbau, Entrümpelung der alten Wohnung und Einrichten am neuen Ort. Den Antrag bei der Pflegekasse stellen Sie selbst; wir unterstützen mit den nötigen Unterlagen.
Ab welchem Pflegegrad gibt es den Zuschuss?
Bereits ab Pflegegrad 1. Entscheidend ist, dass die neue Wohnung die Pflege ermöglicht oder erleichtert bzw. eine selbstständigere Lebensführung unterstützt.
Kombiniert ihr das mit Entrümpelung und Seniorenumzug?
Ja. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Haushaltsauflösung der alten Wohnung und richten am neuen Ort ein. Passend dazu ist unser Seniorenumzug — besonders behutsam und mit Ruhe.
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